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Herzlich Willkommen bei der IGB, heute ist der 09.09.2010 :: Druckansicht
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7% Mehrwertsteuer für Reparaturen an Baudenkmalen?

Eine europäische Kampagne und eine dringende Aufgabe

In Deutschland wird zur Zeit eine Mehrwert-Steuer (MwSt) in Höhe von 16 % auf alle Bauarbeiten, also auch auf die Renovierung von Baudenkmalen, historisch wertvollen Bauwerken und ihrer Ausstattung erhoben. In anderen Ländern der Europäischen Union (EU) gibt es im Vergleich dazu sehr unterschiedliche Regelungen. In den nordischen Ländern ist die Mehrwertsteuer zum Teil sehr hoch, z.B. in Norwegen bis zu 30%. Dagegen wird in Großbritannien für Neubauten gar keine Mehrwertsteuer entrichtet.

Obwohl die Höhe der Mehrwertsteuer in den Ländern der EU also durchaus unterschiedlich bemessen wird, ist die MwSt eine von der EU geregelte indirekte Steuer. Eine Änderung in der Liste der sogenannten "privilegierten Güter", die mit einem ermäßigten MwSt-Satz von nur 7 % belegt würden, müßte von allen EU-Staaten im Ministerrat einstimmig beschlossen werden, um von der EU als geltendes Recht anerkannt zu werden.

Ein Beispiel mag diesen Sachverhalt verdeutlichen: Die britische Regierung beschloß Anfang 2001, für die Renovierung von denkmalgeschützten Kirchen den Mehrwertsteuersatz auf 5% zu senken. Dies wird von der EU nicht anerkannt und muß deshalb aus der britischen Staatskasse bezahlt werden. Trotzdem stellt die Entscheidung einen gewaltigen Fortschritt dar und vor allem ein Signal für einen Sinneswandel der britischen Regierung, die in dieser Frage bisher eine eher harte Haltung eingenommen hatte.

In Europa - und besonders in Deutschland - ist nun Eile geboten. Die Bemühungen um eine Senkung der MwSt. für Baumaßnahmen bzw. Reparaturen an Denkmalschutzobjekten müssen in allen Einzelstaaten publik gemacht, diskutiert und europaweit koordiniert werden. Als indirekte Streuer trifft die Mehrwertsteuer alle gleich. Das heißt: bei denkmalgeschützten Bauten müssen alte Eigentümer und alle ausführenden Handwerker die Steuer in gleicher Weise entrichten. In Deutschland genießen bisher nur private Eigentümer die Möglichkeit, Ausgaben für denkmalgeschützte Bauten von der Einkommenssteuer abzusetzen. Für öffentliche Eigentümer, also z.B. für Vereine und Verbände, Kirchen und Stiftungen, die ja alle keine Einkommenssteuer zahlen, gibt es diese Möglichkeiten nicht. Es wird gesagt, daß öffentliche Eigentümer (z.B. Kirchen) immer wieder hohe Zuschüsse für denkmalpflegerische Arbeiten erhalten. Das ist wohl richtig, stimmt aber leider immer weniger. Seitdem nämlich die öffentlichen Zuschüsse immer geringer werden, wird der positive Effekt durch die 16 % MwSt manchmal fast in sein Gegenteil verkeht.

Dazu ein kleines, aber durchaus repräsentatives Beispiel: Der "Förderkreis Alte Kirchen e.V." in Marburg an der Lahn ist Eigentümer von vier kleinen Dorfkirchen, die die Gemeinden nicht mehr haben wollten. Sie wären dem Abriß geweiht gewesen, wenn der Förderkreis sie nicht übernommen hätte. In die Erhaltung und Renovierung dieser 4 Kirchen wurden bisher rund 1,6 Millionen DM investiert. Darin stecken rund 500.000,- DM Zuschüsse, aber auch rund 200.000,- DM MwSt, die der Verein weder abschreiben noch absetzen kann. Im Klartext heißt das: von 100,- DM Zuschüssen fliessen 40,- DM über die Mehrwertsteuer wieder an den Staat zurück.

Die positive Wirkung einer Senkung der Mehrwertsteuer auf Renovierungsarbeiten an Baudenkmalen, historischen Gebäuden und ihrer Ausstattung wird im Prinzip allgemein anerkannt. Sowohl die Senkung der MwSt auf 7 % als auch die Ausweitung dieser Regelung auf nicht-private Bauträger wäre im Interesse des Gemeinwohls und würde alle Eigentümer in ihrer denkmalpflegerischen Arbeit unterstützen. Beide Maßnahmen würden sich unmittelbar förderlich auswirken und für das Bauhandwerk, die Restauratoren und viele denkmalpflegerische Spezialberufe einen starken Beschäftigungsschub auslösen. Es könnten neue Arbeitsplätze und Ausbildungsstätten geschaffen werden. Dadurch könnte schrittweise der Arbeitslosigkeit, insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit begegnet werden, wodurch der Staat wiederum Geld sparen würde. Genauere Zahlen liegen bisher nicht vor. Es wäre jedoch dringend erwünscht, durch Experten einmal die positiven Langzeitwirkungen einer solchen Mehrwertsteuersenkung ausrechnen und mit nachprüfbaren Zahlen belegen zu lassen.

Wie geht es nun im gesamteuropäischen Rahmen weiter? Der Verband "Europa Nostra", der sich um die Erhaltung hervorragender Baudenkmale in ganz Europa bemüht, hat gemeinsam mit anderen Verbänden beim Ministerrat der EU bereits erreicht, daß versuchsweise die MWSt auf Arbeiten an privaten Wohnbauten gesenkt werden darf. Diese fakultative Regelung wird in verschiedenen Ländern unterschiedlich ausgelegt, hat aber z.B. in Italien und Frankreich bereits positive Ergebnisse gezeigt. Diese Verordnung wurde nun vorläufig bis Ende 2003 verlängert, um sie dann in die generelle Neubestimmung der MwSt. innerhalb der EU ab 2004 einmünden zu lassen. Dann - also 2003 - wird auch der sogenannte "Anhang H" der EU-MwST-Bestimmungen mit der Liste der privilegierten Güter (die einen MwSt-Satz von nur 7 % erhalten sollen) noch einmal überprüft und endgültig entschieden. Das wird auf absehbare Zeit die letzte Chance sein, Renovierungsarbeiten an Baudenkmalen usw. auf die Liste der privilegierten Güter zu setzen. Der Beratungsprozeß innerhalb der EU beginnt bereits im Oktober 2001!

Es ist also Eile geboten - besonders in Deutschland, wo das Bewußtsein zu diesem Thema noch kaum entwickelt ist. In anderen EU-Mtgliedsstaaten ist man teilweise schon ein wenig eher aufgewacht. Deutschland zahlt aber die größten Beiträge von allen in die EU-Kasse und spielt allein schon deshalb in allen Entscheidungsprozessen eine wichtige Rolle. Leider sind die verantwortlichen Politiker und die maßgeblichen Unterhändler über dieses Thema noch sehr unzureichend informiert.

In der EU herrscht immer noch der Zwang zur Einstimmigkeit bei allen Beschlüssen. Deshalb müssen zunächst die Bundesregierung, die Regierungen der Bundesländer, die Stadtverwaltungen und die Berufsverbände soweit informiert und überzeugt werden, daß erst einmal in Deutschland das Ziel einer Senkung der MwSt auf 7% bei Denkmalpflegearbeiten beschlossen wird, damit sich dann die deutschen Vertreter in Brüssel in diesem Sinne mit Nachdruck einsetzen können. Nachdem Großbritannien hier einen Schritt nach vorn getan hat, kommt es jetzt entscheidend darauf an, daß auch Deutschland sich bewegt.

Es geht nun darum, so schnell wie möglich, die Bundesministerien für Wirtschaft und für Finanzen sowie den für die Denkmalpflege zuständigen Kultur-Staatsminister anzusprechen. Auch die Finanz- und Kulturminister der Bundesländer und die kommunalen Spitzenverbände (Dt. Kreistag, Dt. Städtetag), die betroffenen Berufsverbände und die politischen Parteien im Bundestag und in den Landtagen müssen informiert und für die Frage sensibilisiert werden. Schließlich gilt es die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die deutsche EU-Kommissarin für Finanzen, Michele Schreyer, davon zu überzeugen, daß die angestrebte MwSt-Senkung positive Auswirkungen nicht nur für die Denkmalpflege und den Baubestand selbst, sondern für die Wirtschaft, den Arbeitsmarkt und die staatskassen insgesamt haben wird.

In Deutschland haben sich bisher vor allem die Evangelische und die Katholische Kirche in die Problematik eingearbeitet und wollen bald disbezügliche Gespräche mit dem Bundesfinanzminister führen (Information: OKR Wilhelm Schlemmer, beim Bevollmächtigten des Rates der EKD, Charlottenstr. 53/54, 10117 Berlin, Tel. 030 - 20.35.50)
Andere Kontaktadressen:
"Arbeitsgruppe Steuerrecht für das Denkmal und andere Rechtsfragen" beim 9. Kongreß Städtebaulicher Denkmalschutz in Quedlinburg (Information: Adalbert Behr, Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung, Flakenstr. 28-31, 15537 Erkner bei Berlin, Tel. 03362 - 79.32.37 und 79.32.52, Fax 79.31.11)
Auch Europa Nostra (Ansprechpartner: John Sell, Tel. 0044.17.95 - 59.02.40, Fax - 59,13.30) und ECOVAST (Ansprechpartner: Angus Fowler, Telefon 06421 - 12.904 und 06421 - 273.22) wären ansprechbar.
Angus Fowler & Diethart Kerbs

Anmerkung des Bundesvorstandes der IGB zu diesem Thema:

Auch die Interessengemeinschaft Bauernhaus sieht dieses Ziel als absolut vorrangig an und dankt insbesondere Angus Fowler, hier die Initiative ergriffen zu haben. Bitte wenden Sie sich an die Bundesvorstandsmitglieder Dietrich Maschmeyer und Karin Schade.
Gespräche mit dem Deutschen Nationalkomitee für den Denkmalschutz ergaben, daß dem Komitee auf seiner Sitzung am 19.11. von Seiten mindestens zweier Arbeitsgruppen, nämlich Recht und Steuer (Dr. Hönes) und Öffentlichkeitsarbeit (Dr. Günter von Lojewski) ein Entschließungsantrag vorgelegt werden wird dahingehend, daß das Nationalkomitee für eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Leistungen in der Denkmalpflege votieren soll. Damit ist der Kampf freilich noch nicht gewonnen. Gerade im Moment stehen die Signale anläßlich der aktuellen Ereignisse auf Steuererhöhungen.
Es wird daher nötig sein, sehr intensiv zu belegen, welche positiven Wirkungen eine derartige Maßnahme hat, und dies mit entscheidendem Nachdruck gegenüber der Öffentlichkeit und der Politik zu vertreten. Die IGB wird versuchen, ein Aktionsbündnis aller betroffenen Vereine, Verbände und Körperschaften in dieser Richtung zusammenzubringen und die Erarbeitung einer entsprechenden Resolution anzustoßen


 




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