Landesbeauftragte
sind auf Basis der IgB-Satzung Mitglieder des erweiterten Vorstands.
Sie werden vom Vorstand berufen und wieder abberufen.
Die Landesbeauftragten berichten dem Vorstand über
die Entwicklungen denkmalpolitischer Themen in ihrem Bundesland, über
gefährdete Denkmale genauso wie über wichtige und gelungene
Sanierungsprojekte sowie über Veranstaltungen zur Baukultur und zu
Kulturlandschaften. Sie agieren auf
Augenhöhe mit den auf Landesebene organisierten Institutionen im Bereich
der Kultur und des Denkmalschutzes in der Verwaltung, in öffentlichen
Einrichtungen und in der Politik. Mit den Landesbeauftragten stärkt die IgB im jeweiligen
Bundesland ihre Position gegenüber den Behörden, den Institutionen und
der Politik. Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit als
Landesbeauftragte oder Landesbeauftragter ist eine fundierte
Fachkompetenz und eine gute Vernetzung in diesen Bereichen.
Als Vertreter des Bundeslandes gegenüber dem Vorstand kommunizieren die
Landesvertretungen mit den Außen- und Kontaktstellen und unterstützen
sie.