Schutz für NRW-Denkmale in Gefahr!
- Nach einem ersten Vorstoß kurz vor der
parlamentarischen Sommerpause 2025, wurde im Januar 2026 ein zweiter Gesetzesentwurf zur Änderung der Landesbauordnung in den Landtag von NRW eingebracht. Im Zuge dessen soll auch der Denkmalschutz in NRW erheblich eingeschränkt werden.
Darum geht es:
- Die geplanten Änderungen im Denkmalschutzgesetz von NRW betreffen einige Denkmale im Eigentum von Bund und Land. Für diese Liegenschaften will die öffentlichen Hand eigene Entscheidungsspielräume ohne die verpflichtende Beteiligung der Unteren Denkmalbehörden und Landesdenkmalämter. Insgesamt drohen damit grundlegende Verschiebungen im Denkmalschutz.
Im Vorfeld der Anhörung des Bau-Auschusses am 14. April 2026 hat die IgB unaufgefordert eine Stellungnahme an den Landtagspräsidenten André Kuper geschickt.
Stellungnahme der Interessengemeinschaft Bauernhaus e. V. zur Drucksache 18/17474, „Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen“
Die Interessengemeinschaft Bauernhaus e. V. (IgB) ist zwar nicht unmittelbar an der Anhörung zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen beteiligt, bringt jedoch gerne ihre aus über 50 Jahren Vereinsarbeit gewonnene Erfahrung bei der Erhaltung historischer Bausubstanz mit der vorliegenden Stellungnahme in das Verfahren ein.
- Die IgB begrüßt ausdrücklich die vom Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung ausgehenden Impulse zur Stärkung des Bauens im Bestand. Wenn Umbauten nicht vollständig an den Standard eines Neubaus angepasst werden müssen, ist dies für uns ein wichtiger und richtiger Schritt. Gleichzeitig bedauern wir, dass der Ansatz in Richtung der angekündigten Umbauordnung nicht konsequent in Bezug auf die Priorisierung des Bauens im Bestand weitergedacht wird. So bleibt nach § 62 der Abriss bestimmter baulicher Anlagen weiterhin verfahrensfrei möglich. Im Sinne einer Bauwende sollten Abrisse von Bestandsgebäuden allerdings nicht verfahrensfrei sein, sondern müssen unter baukulturellen, städtebaulichen und klimapolitischen Gesichtspunkten zunächst geprüft werden.Daneben sind zwar Verfahrensvereinfachungen vorgesehen, in der Praxis bleibt jedoch ein Ungleichgewicht von Altbau und Neubau weiter bestehen, weil Umbauten im Bestand häufig an Neubauten angelehnte Anforderungen erfüllen müssen – etwa im Brandschutz, bei der Energieeffizienz oder der Barrierefreiheit. Der Fokus beim Bauen muss aus unserer Sicht gerade angesichts der aktuellen und absehbaren Herausforderungen jedoch auf der Aktivierung von Leerstand und auf der Erhaltung von bereits bestehender Bausubstanz liegen.
- Kritisch sehen wir im Rahmen der Gesetzesinitiative die Einführung von § 38a in das Denkmalschutzgesetz von NRW. Die Regelung wird damit begründet, dass staatliche Liegenschaften im Verteidigungsfall, beim Katastrophenschutz oder „sonstiger außergewöhnlicher Ereignisse“ schneller und flexibler genutzt werden sollen. Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Entwicklungen ist es nachvollziehbar, dass die staatliche Handlungsfähigkeit sichergestellt werden muss. Allerdings überzeugt es nicht, dass ausgerechnet unter Verweis auf eine mögliche Bedrohungslage der institutionellen Schutz historischer Bausubstanz bereits jetzt reduziert werden soll. Nach der Haager Konvention kommt dem Schutz von Kulturgut gerade in Krisenzeiten eine besondere Bedeutung zu und es muss dafür erfasst, inventarisiert und gesichert werden.
- Darüber hinaus privilegiert der im Denkmalschutzgesetz geplante § 38a staatliche Eigentümer gegenüber Privatleuten, wenn Land und Bund praktisch selbst über die Behandlung eigener Denkmale von der baulichen Veränderung bis hin zu einem möglichen Abriss entscheiden können und die unteren Denkmalbehörden sowie Denkmalfachämter nicht mehr wie bisher an Verfahren beteiligt werden sollen. Dadurch wird die unabhängige fachliche Beurteilung zurückgedrängt und das Land seiner in der Landesverfassung verankerten Verantwortung für den Schutz von Denkmalen nicht mehr gerecht. Der neu eingeführte § 38a bezieht sich des weiteren auf eine nicht klar abgegrenzte Gruppe von Liegenschaften des Landes und des Bundes, für die ab sofort schon Regelungen für besondere Krisenlagen gelten sollen, auch Hochschulen, Universitätskliniken und Studierendenwerke fallen darunter. Durch die offene Formulierung des Anwendungsbereichs wäre eine Ausweitung sogar auf weitere staatliche Liegenschaften möglich.
- Daneben führt die Aufhebung von § 24 Abs. 4 im Denkmalschutzgesetz zu einer weiteren Schwächung fachlicher Beteiligungs- und Abstimmungsprozesse, weil damit in der Bodendenkmalpflege die bislang vorgesehene Benehmensherstellung entfällt.
- Aus unserer Sicht führen die geplanten Neuerungen zu grundlegenden Verschiebungen im Denkmalschutz. Viele der rund 1.000 IgB-Mitglieder in NRW besitzen selbst Denkmale, die sie mit großem Engagement, Verantwortungsbewusstsein und Stolz pflegen und erhalten. Entsprechend sehen wir auch die öffentliche Hand in der Pflicht, denn Denkmalschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von Verfassungsrang.
- Insgesamt begrüßen wir die Idee der Beschleunigung von Verfahren. Wenn diese allerdings zu eingeschränkten Beteiligungsmöglichkeiten führen, weil Fachbehörden, Verbände und zivilgesellschaftliche Initiativen weniger oder keine Gelegenheit für sorgfältige fachliche Abwägungen und fundierte Stellungnahmen erhalten, schwächt das eine wesentliche Grundlage für belastbare und nachhaltige Entscheidungen im Umgang mit historischer Bausubstanz.
Verfahrensvereinfachungen und -beschleunigungen dürfen nicht zu Lasten des historischen Bestands und des kulturellen Erbes gehen. Sie müssen vielmehr seine Erhaltung und nachhaltige Nutzung unterstützen. Vor diesem Hintergrund schlagen wir vor, eine eventuelle erneute Änderung des Denkmalschutzgesetzes erst nach der vorgesehenen Evaluation der Novelle aus dem Jahr 2022 vorzunehmen und das Denkmalschutzgesetz aus dem Verfahren zur Landesbauordnung auszukoppeln.
Interessengemeinschaft Bauernhaus e. V.
Denkmalschutz-Bündnis NRW
Anlässlich der aktuellen Gesetzesinitiative hat sich das Denkmalschutz-Bündnis NRW wieder formiert, zu dem auch die IgB gehört. Die Stellungnahmen und Pressemitteilungen aller Bündnispartner finden sich hier: https://denkmalschutz-erhalten.nrw
Hier geht es zur aktuellen Gesetzesinitiative:
https://denkmalschutz-erhalten.nrw/wp-content/uploads/2026/03/Gesetzesentwurf-vom-20.1.2026.pdf
Was können IgB-Mitglieder tun?
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Gesetzesinitiative 2025/2026
Zum Herunterladen:
Pressemitteilung zum 1. Vorstoß im Sommer 2025:Viele Denkmale in NRW könnten ihren Schutz verlieren
Zum Herunterladen unsere Stellungnahmen aus dem letzten Gesetzgebungsverfahren 2021 und 2022:
Die Stellungnahme der IgB an den NRW Bauauschuss vom 8.3.2022
Die „Düsseldorfer Erklärung“ des Denkmalschutz-Bündnisses NRW vom 4.4.2022
Die Stellungnahme der IgB vom 9.4.2021 im Rahmen der zweiten Verbändeanhörung



