Eigentümer können Gebäude (und ggf. weitere Vermögenswerte) durch Testament oder Stiftung in das Sondervermögen einbringen und mit Auflagen verbinden. Notwendig ist jedenfalls vorab eine enge Abstimmung mit der Stiftung bzw. der Abschluss einer gesonderten Vereinbarung. Also: Erst gestalten, dann stiften.
Mit im Zeitablauf steigenden Erträgen aus dem Sondervermögen erweitern wir mittelfristig den finanziellen Handlungsspielraum der IgB.
Durch ihre jahrelange Arbeit im Bereich selbstorganisierter Wohnprojekte verfügt die Stiftung trias über umfangreiche Erfahrung, wie Engagement, Geld und Arbeit, welche in Gebäudeprojekte geflossen sind, gesichert werden können. Dabei arbeitet sie bevorzugt, aber nicht allein, mit Erbbaurechten.
Über die Jahre haben IgB und Stiftung trias in ihren jeweiligen Bereichen einerseits eine Vielzahl von Kontakten zu unterschiedlichsten Akteuren erworben, andererseits vielseitige Lösungsansätze für Themen rund um den Erhalt und die Nutzung alter Häuser kennen gelernt. Im Bedarfsfall können beide Seiten wechselseitig darauf zugreifen.