EU-Sanierungspflicht: Gebäude-Effizienzrichtlinie

17. Apr 2023

EU-Sanierungspflicht: Gebäude-Effizienzrichtlinie

Das EU-Parlament hat sich im März 2023 zur Überarbeitung der Gebäude-Effizienzrichtlinie (EPBD) geeinigt. Einige Medien warnen bereits von einem drohenden „Sanierungszwang“ und sprechen sogar von „Enteignung“.

Dabei sind die geplanten Änderungen keinesfalls beschlossene Sache. Die einzelnen Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament müssen sich zunächst auf einen Kompromiss einigen, den die Mitgliedsstaaten dann in nationales Recht umwandeln. Darüber hinaus sind zahlreiche Ausnahmen geplant, die etwa Denkmale und Gebäude von architektonischer und historischer Bedeutung betreffen.

Die Bundesbauministerin Klara Geywitz hat außerdem geäußert, dass sie bei der Betrachtung der Bausubstanz differenziert vorgehen will: So soll wohl nicht jedes Haus in Bezug auf seinen C02-Ausstoß einzeln beurteilt werden, sondern ganze Quartiere, wie Stadtviertel oder Dörfer, in den Blick genommen werden. Wir halten es für notwendig, dass dabei auch die in Bestandsgebäuden gebundene "Graue Energie" entsprechend berücksichtigt wird.

Die IgB hatte im Juni 2021 eine Stellungnahme bei der EU zur Gebäude-Effizienzrichtlinie eingereicht. Darin mahnen wir
an, dass die historische Bausubstanz durch standardisierte Bewertungskriterien und Rechenmodelle gefährdet wird. Altbauten dürfen nicht wie Neubauten behandelt werden. Wir fordern, dass Energieeffizienz-Berechnungen von Bestandsgebäuden nicht nur energetische Aspekte beurteilen dürfen, sondern auch die architektonische und baukulturelle Qualität in die Bewertungen mit einbeziehen müssen.

Diese und andere Positionen im Rahmen EU-Renovierungswelle haben wir 2021 auch an politische Entscheidungsträger auf
Bundes- und Länderebene verteilt und einzelne Gespräche zum Thema geführt. Forderungen von uns wurden also schon berücksichtigt. Wir bleiben weiter am Thema dran, wenn es jetzt an die Umsetzung auf Bundesebene geht!

Unsere EU-Stellungnahme hier herunterladen...

Julia Ricker, IgB